Familienrecht
Familienrecht umfasst alle Aspekte einer Ehe oder Lebensgemeinschaft, von deren Beginn bis zu einem möglichen Auseinandergehen. Egal, ob Sie vorausschauend einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag schließen, in Streitfragen Klarheit schaffen oder sich wieder trennen wollen.
Eine frühzeitige Beratung ist hierbei immer Hilfe zur Selbsthilfe, denn nur wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, sind Sie in der Lage unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Vorallem, wenn Sie sich getrennt haben und eine Scheidung bevorsteht, sollten Sie sich unbedingt bereits zu Beginn des Trennungsjahres beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.
Insbesondere im Bereich des Familienrechts stehen Ihre persönlichen Lebensumstände im Vordergrund, so dass es neben der fachlichen Kompetenz vor allem auch auf die soziale Kompetenz des Anwalts und sein Einfühlungsvermögen ankommt.
Bereits für das Erstgespräch, für welches Sie zumindest 1 ½ bis 2 Stunden einplanen sollten, nehme ich mir ausreichend Zeit, um alle Problemfelder zu erörtern und die für Sie beste Lösung zu erreichen.
Häufige familienrechtliche Angelegenheiten sind:
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Ehescheidung
- Scheidungsvereinbarungen
- Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Elternunterhalt
- Vaterschaft