Fachanwalt für Familienrecht

Erbrecht

Obwohl in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Euro vererbt werden, hinterlässt nur etwa jeder 3. Deutsche eine letztwillige Verfügung. Von den verfassten Testamenten wiederum sind ein Großteil unwirksam, widersprüchlich oder führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis.

Sie haben als Erblasser viele Möglichkeiten, um die Verteilung Ihres Nachlasses zu beeinflussen. Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, die Ihren Wünschen entspricht.

Ich berate und vertrete Sie aber auch, wenn Sie selbst Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer sind.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Betreuungs-, Altersvorsorge- oder Patientenverfügungen.

Häufige erbrechtliche Angelegenheiten sind: