Fachanwalt für Familienrecht

Honorar

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder entsprechend dem Streitwert aus den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Hierbei können Stunden- oder Pauschalvergütungen vereinbart werden. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

Für eine Erstberatung (Dauer ca. 1 Stunde) berechne ich € 250,- zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Selbstverständlich werden auch Mandate, die über Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden, übernommen.