Fachanwalt für Familienrecht

Kanzleiprofil

Meine Kanzlei besteht seit November 1993 und hatte von Anfang an einen Schwerpunkt im Familienrecht, da ich bereits während der Referendarzeit in diesem Bereich tätig war.

Seit 2002 bin ich Fachanwalt für Familienrecht.

Die weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht, als nahem Verwandten des Familienrechts, im Mietrecht und Verkehrsrecht.

 

Durch die Konzentration auf diese Rechtsgebiete, in denen ich mich selbstverständlich laufend fortbilde, kann ich sicherstellen Sie verantwortungsvoll zu beraten und zu vertreten.

Als Einzelanwalt steht für mich die persönliche Beratung und Betreuung im Vordergrund, um mit Ihnen gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Lösung Ihrer Probleme zu erreichen.

Ein erster Gesprächstermin lässt sich in aller Regel kurzfristig realisieren und bei Bedarf komme ich auch zu Ihnen nach Hause.